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Entscheidung getroffen

13. 10. 2022

Bundesstützpunkte der DESG anerkannt

 

Die DESG beantragte zum 25.07.2022 die Anerkennung von vier Bundesstützpunkten für die Sportart Eisschnelllauf sowie einem Bundesstützpunkt für die Sportart Shorttrack.

 

Durch die folgenden Institutionen wurde die Anerkennungsentscheidung für den Zeitraum 2023 bis 2026 getroffen:

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Deutscher Olympischer Sportbund

  • Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

  • Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration

  • Sächsisches Staatsministerium des Inneren

  • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Auf der Grundlage dieser Entscheidung sind die folgenden Bundesstützpunkte für den genannten Zeitraum anerkannt:

  • Berlin

  • Erfurt

  • Inzell

  • Chemnitz

für die Sportart Eisschnelllauf, sowie

  • Dresden

für die Sportart Shorttrack.

 

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DESG.